Versicherungsrecht

Durch die Notwendigkeit der arbeitsteiligen Leistungserbringung ergeben sich gerade im Bereich der Kapitallebensversicherung zahlreiche, potentielle Haftungsrisiken. Unsere langjährige Erfahrung in der Prozessführung im Zusammenhang mit Kapitallebensversicherungen /fondgebundenen Lebensversicherungen befähigt uns zur jener umsichtigen Beratung, die den entscheidenden Wettbewerbsvorteil für unsere Mandanten bedeuten kann. Wir beraten zum geltenden Aufsichtsrecht ebenso wie zum allgemeinen Vertragsrecht und Versicherungsvertragsrecht sowie zum Erbrecht oder Haftungsfragen und bieten kompetente Interessenvertretung im Konfliktfall.